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Planungsgrundsätze

Um ein methodisches Vorgehen in der Netzplanung sicherzustellen, werden von den Netzbetreibern Planungsgrundsätze herangezogen. Die Planungsgrundsätze beschreiben die Rahmenbedingungen, den Untersuchungsgegenstand, die Untersuchungsmethodik sowie die netztechnischen Beurteilungskriterien und Maßnahmen für die Netzplanung. Die Planungsgrundsätze unterscheiden sich dabei teilweise in Abhängigkeit von der Spannungsebene.

Teil der Planungsgrundsätze ist die Darstellung der Rahmenbedingungen der Netzausbauplanung. Diese Rahmenbedingungen können gesetzliche Regelungen enthalten. Beispielsweise resultieren Planungsgrundsätze aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Auch Faktoren wie die technisch-wirtschaftliche Optimierung für eine bedarfsgerechte Netzstruktur stellen eine Rahmenbedingung dar. Eine direkte Folge dieser Forderung ist die Anwendung des NOVA-Prinzips (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) in der Netzplanung. Hierbei gilt, dass eine Optimierung des bestehenden Netzes einem Ausbau des Netzes vorzuziehen ist.

In den Planungsgrundsätzen wird auch der Untersuchungsgegenstand, also das Netzmodell beschrieben. Aufgrund des langfristigen Planungshorizontes der Netzplanung werden verschiedene Zukunftsszenarien in das Netz integriert. Diese stützen sich beispielsweise auf Marktsimulationen. Auch mögliche zukünftige Ausbaumaßnahmen werden für einige Szenarien integriert.

Dieses Netzmodell wird für die notwendigen Berechnungen herangezogen, um sicherzustellen, dass das Netz alle Kriterien erfüllt, die einen sicheren Betrieb gewährleisten. So sind innerhalb der Planungsgrundsätze die Anforderungen für die sich einstellenden Lastflüsse im Netz dargelegt. Beispielsweise darf die maximal thermische Belastungsgrenze der Betriebsmittel nicht überschritten werden. Ebenfalls müssen die Spannungsgrenzen und Schutzgrenzwerte eingehalten werden. Nicht nur im Normalbetrieb, sondern auch beim Ausfall eines Betriebsmittels müssen die Auswirkungen in einem definierten Rahmen bleiben. So richtet sich die Auslegung des N-1-Kriteriums nach der jeweiligen Spannungsebene. Neben Lastflussrechnungen wird die Netzsicherheit ebenfalls durch Überprüfung des Kurzschlussstromniveaus in Form einer Kurzschlussstromberechnung sichergestellt. Zudem ist die Überprüfung der Stabilität, welche eine Voraussetzung für den sicheren Betrieb von Erzeugungseinheiten darstellt, in den Planungsgrundsätzen aufgeführt.

Durch die Einhaltung dieser Grundsätze im Planungsprozess elektrischer Energieübertragungsnetze kann eine hohe Versorgungssicherheit garantiert werden.

Englische Übersetzung(en):

planning principle

Ontologie