Zuletzt besuchte Seiten: Energiewirtschaftsgesetz

Energiewirtschaftsgesetz

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält grundlegende Regelungen zur leitungsgebundenen Energieversorgung in den Bereichen Strom und Gas. Gemäß Präambel der konstitutiven Neufassung vom 7.7.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621) mit späteren Novellierungen ist der Zweck des Gesetzes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

Geschichtliche Entwicklung

Das EnWG ist eins der ältesten Gesetze Deutschlands. In seiner ersten Fassung wurde es 1935 erlassen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde die hohe Bedeutung der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie erkannt und mit dem EnWG in einer Rahmengesetzgebung festgeschrieben. In der Präambel war die Zielsetzung des EnWG wie folgt beschrieben: „Um die Energiewirtschaft als wichtige Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte der Wirtschaft und der öffentlichen Gebietskörperschaften einheitlich zu führen und im Interesse des Gemeinwohls die Energiearten wirtschaftlich einzusetzen, den notwendigen öffentlichen Einfluß in allen Angelegenheiten der Energieversorgung zu sichern, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbundwirtschaft zu fördern und durch all dies die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten“. Als Rahmengesetzgebung beinhaltete diese erste Fassung des EnWG nur 19 Paragraphen. Es übertrug den Energieversorgungsunternehmen (EVU) in sogenannten Demarkationsgebieten das Versorgungsmonopol und legte dabei die Anschlusspflicht unter allgemeinen Bedingungen und Tarifen für alle Anschlussnehmer fest.

Das Gesetz wurde nach Gründung der Bundesrepublik in mehreren Novellen angepasst, hatte jedoch in seinen Grundzügen bis 1998 Bestand und einen prägenden Einfluss auf den Aufbau und Ausbau der heutigen Energieversorgung.

Der entscheidende Impuls für eine grundlegende Reform des EnWG ging von der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes aus. Insbesondere die Elektrizitätsbinnen­marktrichtlinie setzte nachhaltige Impulse, um in der Strom- und Gaswirtschaft zu wett­bewerbsorientierten Marktverhältnissen zu gelangen. Umgesetzt wurde die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie in der Neufassung des EnWG von 1998, das einen vollständigen Paradigmenwechsel beinhaltete: Die Gebietsmonopole wurde aufgehoben und die vormals vertikal integrierten EVUs wurden entflochten in den Netzbetrieb (natürliche Monopole von Übertragung und Verteilung) und die wettbewerblich zu organisierenden Bereiche Erzeugung, Handel und Vertrieb.

In der Fassung des EnWG von 1998 überlies der Gesetzgeber die erforderlichen Regelungen des Zugangs zu den Netzen den Interessensverbänden und Fachverbänden (Verbändevereinbarung). Insofern wurde von einer Liberalisierung der Stromversorgung gesprochen, indem auf Regulierung seitens des Staates weitestgehend verzichtet wurde.

Die im EnWG von 1998 von der Bundesregierung favorisierte Lösung einer unregulierten marktwirtschaftlichen Organisation der Energiewirtschaft hatte jedoch nicht lange Bestand. Bereits 2005 wurde das EnWG, das wie das Vorgängergesetz von 1935 mit nur 19 Paragraphen auskam, grundsätzlich reformiert. Vor dem Hintergrund der Beschleunigungsrichtlinien Strom (Richtlinie 2003/54/EG) und Gas (Richtlinie 2003/55/EG) der Europäischen Union wurde die Energiewirtschaft mit diesem Gesetz neu strukturiert und ein umfassender regulatorischer Rahmen geschaffen. An der Zielsetzung des Gesetzes hat sich nur wenig geändert, auch im heute gültigen EnWG legt die Präambel fest: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.“ Ergänzend stellt es die Ziele der Regulierung von Elektrizitätsversorgungsnetzen und Gasversorgungsnetzen in den Dienst der Sicherstellung eines wirksamen und uneingeschränkten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Hierzu beinhaltet die aktuelle Version des Gesetzes 118 Paragraphen und eine Reihe von Rechtsverordnungen.

Synonym(e):

EnWG

Englische Übersetzung(en):

German energy act

Ontologie