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Leistungspreis

Der Leistungspreis ist ein Teil des Energiepreises oder Strompreises. Er entspricht dem Wert für die Bereitstellung oder die Inanspruchnahme von elektrischer Leistung und wird in €/kW oder €/MW angegeben. Zur Anwendung kommen Leistungspreise zum einen bei der Belieferung von Großverbrauchern (Energiebezug von mehr als 100.000 kWh/Jahr) und zum anderen beim Handel an Regelenergiemärkten.

Bei Stromlieferungsverträgen, die Großverbraucher mit Elektrizitätsversorgern abschließen, wird neben dem Arbeitspreis für die bezogene elektrische Energie auch für die individuelle Inanspruchnahme der bereitgestellten elektrischen Leistung (kW) ein Leistungspreis in €/kW berechnet. Die gelieferte Energie sowie die bereitgestellte Leistung werden mittels einer registrierenden Lastgangmessung festgestellt. Dabei erfasst die Messeinrichtung in jeder Messperiode (in Deutschland 15 min.) den Mittelwert der in Anspruch genommenen Leistung. Die Gesamtheit aller Leistungsmittelwerte innerhalb einer Abrechnungsperiode ergibt dann den Lastgang. Aus diesem Lastgang lässt sich dann die bezogene Energiemenge bestimmen, die als Produkt mit dem Arbeitspreis das Arbeitsentgelt bildet. Das Leistungsentgelt ergibt sich als Produkt des maximalen Leistungsmittelwerts innerhalb des Lastgangs mit dem Leistungspreis. Motivation für den Leistungspreis ist, dass der Energieversorger sowohl beim Netzbetreiber für die in Anspruch genommene Leistung ein Netznutzungsentgelt zahlen muss. Darüber hinaus soll durch den Leistungspreis für Großverbraucher ein Anreiz geschaffen werden, durch ein geeignetes Energiemanagement einen möglichst gleichmäßigen Energiebezug ohne Leistungsspitzen anzustreben.

Die Motivation für den Leistungspreis am Regelenergiemarkt besteht darin, dass den Anbietern von Regelleistung Kosten allein dadurch entstehen, das sie Leistung als Regelreserve bereithalten. Die Höhe des Leistungspreises bestimmt jeder Anbieter am Regelenergiemarkt selbst, indem er ein Leistungspreisgebot pro Produkt abgibt. Als Produkt wird dabei die Regelenergieart, unterschieden nach Regelrichtung und Produktzeitraum, bezeichnet. Die Höhe des Leistungspreisgebots bestimmt die Reihenfolge und damit die Wahrscheinlichkeit für den Zuschlag der einzelnen Gebote. Nur wenn das Gebot den Zuschlag erhält, stellt der Anbieter die Regelleistung für den Produktzeitraum zur Verfügung und der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zahlt den gebotenen Leistungspreis. Aktiviert der ÜNB in dem Produktzeitraum die vorgehaltene Regelenergie des Anbieters, erhält dieser den gebotenen Arbeitspreis.

Englische Übersetzung(en):

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Ontologie