Zuletzt besuchte Seiten: Regelbetrieb

Regelbetrieb

Der Regelbetrieb eines Pumpspeicherkraftwerks dient der Erfüllung von Netzdienstleistungen, wie dem Ausgleich von Frequenzschwankungen im Verbundnetz. Dieser umfasst sowohl den Turbinenbetrieb und den Pumpbetrieb als auch den Phasenschieberbetrieb. Wenn das Pumpspeicherkraftwerk im Regelbetrieb eingesetzt wird, wird das Kraftwerk nicht mit voller Leistung gefahren, um bei Bedarf entsprechende Regelleistung zur Verfügung stellen zu können. Das heißt der Wechsel zwischen Pumpbetrieb und Turbinenbetrieb erfolgt nicht gewinnmaximierend, sondern ist von der benötigten Regelleistung abhängig.

Pumpspeicherkraftwerke können zur Primärregelung, die innerhalb von 30 Sekunden in voller Höhe abrufbar sein muss, eingesetzt werden und somit zur Frequenzstabilisierung im europäischen Verbundnetz beitragen. Die Frequenz des europäischen Verbundnetzes liegt bei 50 Hz und die erlaubten Schwankungen liegen im Bereich von +/- 0,01 Hz. Bei Überschreitung oder Unterschreitung der erlaubten Toleranzen kann durch Steigerung oder Verringerung der ins Netz eingespeisten Leistung unmittelbar mithilfe von Pumpspeicherkraftwerken reagiert werden.

Die Bereitstellung von Sekundärregelleistung erfolgt im Anschluss an die Primärregelung und ersetzt diese nach 5 bis spätestens 15 Minuten vollständig. Pumpspeicherkraftwerke können je nach Bauart schnell zwischen Pumpbetrieb und Turbinenbetrieb wechseln, was sie für den Regelbetrieb qualifiziert. Durch die Auslegung des Pumpspeicherkraftwerks als Drei-Block-Satz kann ein sehr schneller Wechsel der Betriebszustände zur Regelung der Frequenz realisiert werden.

Synonym(e):

Frequenzhaltungsbetrieb

Englische Übersetzung(en):

standard operation

Ontologie