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Ausgleichsenergiepreis

Zur Wahrung der Stabilität in elektrischen Energieversorgungssystemen muss die generierte elektrische Energie zu jedem Zeitpunkt der Nachfrage an elektrischer Energie entsprechen. Zu diesem Zweck melden Energieversorgungsunternehmen für jeden ihrer Kunden eine viertelstundenscharfe Bedarfsprognose, den sogenannten Fahrplan, an den Bilanzkreisverantwortlichen. Der Bilanzkreisverantwortliche aggregiert die Fahrpläne und ermittelt so den Bedarf des Bilanzkreises. In der Praxis kommt es immer wieder zur Abweichung gegenüber den gemeldeten Fahrplänen, da das Kundenverhalten nicht eindeutig zu prognostizieren ist. Des Weiteren können Kraftwerke ausfallen oder Prognoseabweichungen bezüglich der Einspeisung von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen auftreten. Um die Nachfrage und das Angebot an elektrischer Energie dennoch im Gleichgewicht zu halten, wird Regelenergie eingesetzt. Dieses geschieht übergeordnet in den vier deutschen Regelzonen. Dabei gehört jeder Bilanzkreis einer Regelzone an. Die Abweichung zwischen gemeldetem Fahrplan und dem tatsächlichen Bedarf an elektrischer Energie muss der Bilanzkreisverantwortliche zum Ausgleichenergiepreis bezahlen.

Der Ausgleichsenergiepreis ergibt sich je Viertelstunde aus den Arbeitskosten für die eingesetzte Regelenergie (Sekundärregelreserve und Minutenreserve) geteilt durch die Summe aller Bilanzkreisabweichungen in der Regelzone. Diese Abweichung wird abrechnungsrelevantes Saldo genannt. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrplanabweichungen der einzelnen Bilanzkreise unterschiedlich sein können. Bilanzkreis A kann beispielsweise weniger Energie als prognostiziert und Bilanzkreis B mehr Energie als Prognostiziert bezogen haben. Die Gesamtabweichung ist also stets kleiner oder gleich der Summe der Einzelabweichungen, da sich die Bilanzkreise untereinander ausgleichen können.

Englische Übersetzung(en):

compensation energy price, balancing energy price

Ontologie