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Organische Abfälle und Reststoffe

Organische Abfälle und Reststoffe sind Stoffe, die nicht gezielt für die Energiegewinnung produziert werden. Organische Abfälle und Reststoffe fallen im Rahmen von Herstellungsprozessen und Verarbeitungsprozessen an.

Reststoffe werden in Nebenprodukte und Abfälle unterteilt. Welche Stoffe als Abfälle definiert sind, regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen).

Bioabfälle sind laut Bioabfallverordnung „Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können, einschließlich Abfälle zur Verwertung mit hohem organischen Anteil tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder an Pilzmaterialien“. Bodenmaterial ohne wesentliche Anteile an Bioabfällen und Pflanzenreste, die auf forstwirtschaftlichen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen anfallen und auf diesen Flächen verbleiben gehören nicht zu den Bioabfällen.

Typische organische Abfälle und Reststoffe, die vergoren werden, sind:

  • Bioabfälle aus der Biotonne
  • Grünabfälle aus Gärten und Parks
  • Landschaftspflegematerialien (z. B. Straßenbegleitgrün, Schienenbegleitgrün, Gewässerbegleitgrün, Uferbegleitgrün, Schwemmholz)
  • Speiseabfälle aus Gastronomie und Großküchen
  • Abfälle aus dem Lebensmittelhandel
  • Produktionsrückstände aus der Nahrungsmittelherstellung

Synonym(e):

Biogene Abfälle, Bioabfall

Englische Übersetzung(en):

bio-waste, organic residual materials, organic waste

Ontologie