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Odorierung

Unter Odorierung versteht man die Zugabe eines Geruchsstoffes zum Erdgas. Die Odorierung ist eine Sicherheitsmaßnahme bei der Gasversorgung. Hierbei wird dem Gas ein Geruchsstoff hinzugefügt, um es bewusst als Gefahr wahrnehmen zu können. Im Vergleich zu den damalig verwendeten Kokereigasen, welche einen starken Eigengeruch hatten, ist gereinigtes Erdgas geruchlos. Des Weiteren hat Erdgas eine relativ geringe Zündtemperatur von 600 °C. Die Odorierung stellt sicher, dass das Erdgas bereits in kleinsten Mengen an seinem Geruch wahrgenommen werden kann.

Das Odoriermittel muss besondere Ansprüche erfüllen. Es muss sowohl in großer Verdünnung wahrnehmbar sein als auch eine alarmierende Assoziation hervorrufen. Der Geruch eines Odoriermittels ist daher unangenehm stechend und unverwechselbar.

Zu diesem Zweck werden in Deutschland verbreitet leichtflüchtige und typisch riechende organische Schwefelverbindungen oder schwefelfreie Odoriermittel verwendet. Die genutzten organischen Schwefelverbindungen sind vornehmlich Tetrahydrothiophen kurz THT mit einer Dichte von 12 bis 25 mg/m3, welches den Geruch von faulen Eiern aufweist, sowie Mercaptangemische.

Da bei der Verbrennung dieser Gase zusätzliche Schwefeloxide als Produkte entstehen, werden auch schwefelfreie Odoriermittel verwendet. Diese sind beispielsweise Gemische aus Acrylsäureethylester, Acrylsäuremethylester und 2-Ethyl-3-Methylpyrazin. Diese Gemische erinnern an einen lösungsmittelartigen Geruch, der laut Untersuchungen des DVGW von Probanden mit Erdgas in Verbindung gebracht wird. Jedoch ist die Wirksamkeit dieser Odorierungsmittel umstritten, da viele entweder diesen Geruch nicht wahrnehmen oder diesen nicht als Gefahr einstufen. Die Odorierungsvorgaben sind im DVGW Arbeitsblatt G 280 beschrieben.

Englische Übersetzung(en):

odorisation

Ontologie