Zuletzt besuchte Seiten: Niedrigenergiehaus

Niedrigenergiehaus

Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude mit geringem Energieverbrauch, wobei es derzeit keine allgemein anerkannte Definition dafür gibt. Meist werden jene Neubauten oder sanierte Altbauten als Niedrigenergiehäuser bezeichnet, die einen niedrigeren Energieverbrauch aufweisen als in der Energieeinsparverordnung gefordert ist. Eine eindeutigere Definition gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese hat unterschiedliche Standards für ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus definiert. Dabei weist ein KfW-Effizienzhaus 100 genau den gleichen Energiebedarf auf, wie laut der Energieeinsparverordnung gefordert ist. Bei einem KfW-Effizienzhaus 85 hingegen beträgt der Energiebedarf nur mehr 85 Prozent der gesetzlichen Forderung. Je kleiner also die Zahl hinter der Bezeichnung KfW-Effizienzhaus ist, desto geringer ist der Energieverbrauch des Gebäudes.

Bei der Realisierung von Niedrigenergiehäusern steht die Reduzierung des Energiebedarfs zum Heizen und Kühlen der Gebäude meist im Vordergrund. Es werden daher hohe Anforderungen bezüglich der Gebäudedämmung gestellt, um die Transmissionswärmeverluste zu reduzieren. Ebenso ist eine Heizungsanlage mit hoher Energieeffizienz erforderlich.

Obwohl ein Niedrigenergiehaus bereits einen geringeren Energieverbrauch aufweist als gesetzlich gefordert ist, können technisch noch effizientere Gebäude errichtet werden. Hierzu zählen beispielsweise das Passivhaus, das Nullenergiegebäude oder das Aktivhaus. Ein Aktivhaus, auch Plusenergiehaus genannt, erzeugt den kompletten Energieverbrauch inklusive der Nutzenergie der Bewohner und einen möglichen Überschuss aus erneuerbaren Quellen. Der Überschuss an Energie von derartigen Gebäuden kann in weiterer Folge in das Stromnetz eingespeist werden.

Englische Übersetzung(en):

energy-efficient house, low-energy house

Ontologie