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Atomausstieg

Ein Atomausstieg bezeichnet die Entscheidung einer Regierung, die kommerzielle Nutzung von Kernkraftwerken zur Energiebereitstellung zu beenden. In Deutschland wurde der Atomausstieg mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 beschlossen (Stand: Juli 2015). Die zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch aktiven Atomkraftwerke müssen zwischen den Jahren 2015 und 2022 vom Netz getrennt werden.

Durch die Entscheidung zum Atomausstieg ist es erforderlich, Kernkraftwerke zurückzubauen. Für den Prozess des Rückbaus eines Kernkraftwerks sind erhebliche Aufwendungen vonnöten.

Englische Übersetzung(en):

nuclear phase-out

Ontologie