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Nationaler Aktionsplan Erneuerbare Energien

Im Nationalen Aktionsplan Erneuerbare Energien (NAEE) führt die Bundesregierung die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Gesetze zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland auf. Mit dem Nationalen Aktionsplan kommt die Bundesregierung der zentralen Berichtspflicht zur EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG) nach. Durch diese EU-Richtlinie wurde erstmals eine europäische Gesamtregelung für die Themen erneuerbare Energien, Wärme und Kälte sowie Transport eingeführt. Bis dahin geltende EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien wie die Strom-Richtlinie 2001/77/EG oder die Biokraftstoff-Richtlinie 2003/30/EG wurden aufgehoben und durch die neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien ersetzt.

Die EU-Richtlinie enthält verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt sollen bis 2020 20 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Energien stammen und 10 Prozent erneuerbare Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie differenzierte verbindliche nationale Ziele der Mitgliedstaaten vor, die beispielsweise von einem Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von 10 Prozent für Malta bis 49 Prozent für Schweden reichen. Deutschland soll bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien auf 18 Prozent steigern. Bis 2010 sollen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung ihrer Ziele erstellen und die EU-Kommission regelmäßig über die erzielten Fortschritte informieren. Die Nationalen Aktionspläne orientieren sich an einem vorgegebenen Muster und enthalten Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten die vorgegebenen Ziele erreichen wollen.

Die Bundesregierung beschloss am 4. August 2010 den Nationalen Aktionsplan Erneuerbare Energien. Für die einzelnen Sektoren sieht der Nationale Aktionsplan in Deutschland Anteile von 15,5 Prozent im Bereich Wärme und Kälte, einen Anteil von 38,6 Prozent am Strommarkt und einen Anteil von 13,2 Prozent im Verkehrsbereich vor. Der Aktionsplan stellt die deutschen Maßnahmen vor, die für das Erreichen des EU-Gesamtziels geplant sind. Dabei greift der Aktionsplan auch auf bereits vorhandene Instrumente zurück. Einige dieser Maßnahmen und Instrumente zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu erreichen, waren zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend etabliert. So führt der Aktionsplan beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als eine entscheidende Grundlage für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien auf der Erzeugungsseite an. Ergänzt wird das EEG durch das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sowie den Emissionshandel. Als finanzielle Fördermaßnahmen werden das Marktanreizprogramm (MAP) und verschiedene KfW-Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm genannt. Exemplarisch werden im Aktionsplan auch regionale und lokale Maßnahmen aufgeführt, die zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen.

Für weitere National Aktionspläne siehe Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020.

Englische Übersetzung(en):

national renewable energy action plan (NREAP)

Ontologie