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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschreibt die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode. Er wurde am 3. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit dem NAPE widmet sich die Bundesregierung der Energieeffizienz, der zweiten Säule der Energiewende. Ziel des Aktionsplans ist es, gegenüber dem Basisjahr 2008 den Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland bis zum Jahr 2050 zu halbieren. Bis 2020 soll der PEV um bis zu 20 Prozent sinken. Kommunen, Unternehmen und Verbraucher sollen dazu bewegt werden, Energie sparsamer zu nutzen.

Der Aktionsplan enthält drei inhaltliche Eckpeiler. Erstens soll die Energieeffizienz im Gebäudebereich gefördert werden. Zweitens soll die Energieeffizienz als Renditemöglichkeit und Geschäftsmodell etabliert werden. Drittens soll die Eigenverantwortlichkeit der Verbraucher für Energieeffizienz erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen werden Informationsangebote und Beratungsleistungen ausgebaut, damit Verbraucher Einsparpotenziale identifizieren können. Zudem umfasst der NAPE eine steuerliche Förderung von Effizienzmaßnahmen für Wohngebäude, eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektronfahrzeuge (Fördermaßnahme für Elektrofahrzeuge) sowie wettbewerbliche Ausschreibungen für Energiesparprojekte im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Darüber hinaus verpflichtet der Aktionsplan große Unternehmen zu Energieaudits und etabliert Standards für Neuanlagen und Neubauten. Gleichzeitig sollen Unternehmen eigenverantwortlich in 500 Energieeffizienznetzwerken gemeinsame Effizienzziele definieren und diese Effizienzziele gemeinsam umsetzen.

Die Maßnahmen des Aktionsplans Energieeffizienz sollen kurzfristig, mittelfristig und langfristig wirken. So enthält der Aktionsplan viele Sondermaßnahmen, die bereits ab 2015 greifen. Weiterführende Arbeitsprozesse sind für die restliche Legislaturperiode geplant. Insgesamt sollen mit dem NAPE 290-460 Petajoule (PJ) Energie in Deutschland eingespart werden. Außerdem sollen bis 2020 zusätzliche Investitionen von mehr als 80 Milliarden Euro angestoßen werden.

Die Energieeinsparung ist auch ein Ziel auf europäischer Ebene. 2007 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken. 2012 trat die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft. Im Oktober 2014 hat sich die EU mit dem Energie- und Klimapaket 2030 dazu bekannt, den Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 27 Prozent zu reduzieren. Mit dem Aktionsplanplan Energieeffizienz (NAPE) kommunizierte die Bundesregierung ihre Strategie zur Erfüllung der Einsparverpflichtungen an die EU-Kommission. Eine regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch den Nationalen Energieeffizienzaktionsplan.

Für weitere National Aktionspläne siehe Nationaler Aktionsplan Erneuerbare Energien und Aktionsprogramm Klimaschutz 2020.

Englische Übersetzung(en):

national energy efficiency action plan

Ontologie