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Minutenreserve

Die Minutenreserve, die auch als Tertiärregelung bezeichnet wird, ist Teil der Leistungs-Frequenzregelung. Ihre Aufgabe ist es, die Sekundärregelung durch das manuelle Anfahren betriebsbereiter Kraftwerke mit langen Anfahrzeiten abzulösen. Hierdurch soll das vorhandene Leistungsdefizit nach wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten auf geeignete Kraftwerke umverteilt werden. Demzufolge ist sie weniger eine Regelung sondern vielmehr eine Fahrplananpassung. Außerdem sollen die zuvor aktivierte Primärregelung und die Sekundärregelung wieder für einen möglichen Bedarfsfolgefall freigestellt werden. Der zeiliche Ablauf ist in Abbildung 1 dargestellt.

Regelleistungsbereitstellung
Abb. 1: Zeitlicher Ablauf der Regelleistungsbereitstellung

Die Minutenreserve wird durch die Übertragungsnetzbetreiber telefonisch angefordert und ist bei Abruf unmittelbar bereitzustellen. Es wird zwischen positiver und negativer Minutenreserveleistung unterschieden. Positive Minutenreserve wird benötigt, wenn die nachgefragte Wirkleistung die momentane Erzeugungsleistung der Kraftwerke übersteigt. Demgegenüber wird die negative Minutenreserve abgerufen, wenn die Erzeugungsleistung größer ist als die Verbraucherleistung. Geeignete Kraftwerke können am Regelenergiemarkt teilnehmen und Minutenreserve vorhalten. Die Menge der benötigten Minutenreserveleistung wird im Vorfeld ausgeschrieben.

Synonym(e):

Tertiärregelung

Englische Übersetzung(en):

tertiary control

Ontologie