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Mindeststandard

Ein Mindeststandard ist ein regulatives Instrument, das in verschiedenen Politikbereichen verwendet wird, um Standards und Normen zu definieren, die nicht unterschritten werden dürfen. In der Klima- und Umweltpolitik werden Mindeststandards eingesetzt, um Akteuren wie beispielsweise Unternehmen Kriterien und Standards hinsichtlich der Energieeffizienz von Produkten oder Gebäuden verpflichtend vorzuschreiben.

Ein Beispiel für Mindeststandards in der Klima- und Umweltpolitik in Deutschland ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002. Sie schreibt für neue Gebäude Grenzwerte für den Energieverbrauch und ein Mindestmaß an Dämmung der Häuser vor. Diese Mindeststandards im Gebäudebereich wurden in vergangen Jahren durch mehrere Novellierungen nach und nach verschärft. Mit diesen Maßnahmen, die auf Bundesebene beschlossen werden, soll das auf europäischer Ebene definierte Ziel der Niedrigstenergiegebäude erreicht werden. Dieses Ziel wurde in der EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden festgeschrieben. Demnach müssen ab 2021 alle Neubauten sogenannte Niedrigstenergiegebäude sein, öffentliche Gebäude sogar bereits am Ende 2018. Niedrigstenergiegebäude sollen dann nur noch einen fast bei Null liegenden Energiebedarf aufweisen. Als wesentliche Anforderungsgröße und als Gradmesser der Umweltbelastung muss bei Gebäuden der Jahres-Primärenergiebedarf berechnet werden. Dafür wird eine umfassende Energiebilanz erarbeitet, die in einem Energiebedarfsausweis zusammengefasst wird.

Ein weiteres Beispiel für Mindeststandards ist die europäische Ökodesign-Richtlinie, die Ende 2009 von der EU beschlossen wurde. Damit bildet die Richtlinie den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Richtlinie ist eines der Instrumente zur Umsetzung des sogenannten EU Top Runner-Ansatzes. Dabei handelt es sich um einen produktbezogenen umweltpolitischen Ansatz, der auf die Durchdringung des Marktes mit der umweltverträglichsten, ressourcensparenden und energieeffizientesten Technologie innerhalb einer bestimmten Produktgruppe abzielt. In Deutschland ist die Richtlinie durch das Energiebetriebene-Produkt-Gesetz von 2008 national umgesetzt worden. Durch die Formulierung von Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen können ineffiziente Produkte und Geräte schrittweise aus dem gesamten EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden. So sind beispielsweise das Verbot von Glühlampen oder die Begrenzung der Standby-Stromverluste von Fernsehern oder anderen elektrischen Geräten auf diese Richtlinie zurückzuführen. In einem Arbeitsprogramm legt die EU-Kommission fest, für welche Produktgruppen in Zukunft Mindestanforderungen gestellt werden.

Synonym(e):

Mindestmaß, Mindestwert

Englische Übersetzung(en):

minimum standards

Ontologie