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Anreizregulierung

Allgemein wird unter Regulierung eine staatliche oder gesetzgeberische Maßnahme zur Verhaltensbeeinflussung von Marktteilnehmern verstanden, deren Ziel die Korrektur oder Vermeidung unerwünschter Marktergebnisse ist.

Das Ziel der Anreizregulierung für den Wirtschaftszweig der leitungsgebundenen Energieversorgung ist es, für die Betreiber von Stromnetzen und Gasversorgungsnetzen Anreize zu schaffen, ihre Leitungsnetze effizient zu gestalten und zu betreiben. Hierdurch sollen die Netzentgelte, die sie von den Netznutzern erhalten, gesenkt werden.

In Deutschland wird die Anreizregulierung im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung seit 2009 angewendet. Innerhalb jeder Regulierungsperiode (5 Jahre) werden Erlösobergrenzen für die Netznutzungsentgelte aufgrund einer individuellen Kostenermittlung für jeden Netzbetreiber festgelegt. Die Rate, mit der die Netzerlöse eines Netzbetreibers dann jährlich gesenkt werden müssen, ist das Ergebnis eines Effizienzvergleichs zwischen den Netzbetreibern. Kann der Netzbetreiber seine Effizienz schneller steigern und damit seine Kosten schneller senken, als für die Regulierungsperiode vorgesehen ist, so darf er die dadurch zusätzlich erzielten Gewinne behalten. Dadurch wird ein monetärer Anreiz zur Effizienzsteigerung gesetzt.

Englische Übersetzung(en):

incentive regulation

Ontologie