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Lichtspektrum

Das Lichtspektrum beschreibt den für den Menschen sichtbaren Anteil des elektromagnetischen Spektrums. Licht gehört zu den elektromagnetischen Wellen, wobei nur ein bestimmter Wellenlängenbereich (Spektrum) vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann. Dieser Bereich liegt zwischen den Wellenlängen von 380 nm (blau) und 780 nm (rot). Außerhalb des sichtbaren Spektrums grenzen der Infrarotbereich mit Wellenlängen über 780 nm und der ultraviolette Bereich mit Wellenlängen kürzer als 380 nm an. Neben dem sichtbaren Licht sind auch diese beiden Spektren Auslöser des photovoltaischen Effekts. Je niedriger die Wellenlänge, desto höher ist die Energie eines Photons. Für die Halbleitertechnik und den Photoeffekt ist jedoch ein hoher Energiegehalt der Photonen nicht zwangsläufig ertragreicher. Abhängig von seinem Bandabstand gemäß dem Energiebändermodell kann ein Halbleiter nur Photonen mit einem bestimmten Energiegehalt absorbieren.

In der Solarthermie spielt das Lichtspektrum ebenfalls eine Rolle. Bei der selektiven Absorberbeschichtung hängt die Effizienzsteigerung von der Reflexionsreduktion und der Absorptionssteigerung des Lichtes bestimmter Wellenlängenbereiche ab. In Abbildung 1 sind das Lichtspektrum sowie die angrenzenden Wellenlängenbereiche dargestellt.

Lichtspektrum
Abb. 1: Lichtspektrum und angrenzende Wellenlängenbereiche

Synonym(e):

Farbspektrum, Wellenspektrum, Spektrum

Englische Übersetzung(en):

electromagnetic spectrum

Ontologie