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Landkreis

Landkreis ist eine Verwaltungsebene in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bezeichnet man sie nur als Kreis. Ein Landkreis nimmt im Wesentlichen die überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben war. Neben Landkreisen gibt es in Deutschland kreisfreie Städte. Kreisfreie Städte bilden aufgrund ihrer Größe einen eigenen Kreis und übernehmen daher die Aufgaben einer Gemeinde und eines Kreises.

Der Landkreis wird verwaltet durch einen gewählten Kreistag. Der Vorsitzende eines Kreistages ist der Landrat. Der Kreis arbeitet eng mit den Gemeinden zusammen. Gemeinden und Landkreis teilen sich die Aufgaben der kommunalen Verwaltung. Der Landkreis übernimmt bei kleinen Gemeinden mehr Aufgaben als bei großen. Damit werden kleinere leistungsschwächere Gemeinden entlastet. Zudem wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den Gemeinden im Kreis erreicht. So werden gleichwertige Lebensverhältnisse auch in kleinen Gemeinden erreicht.

Zu den Aufgaben des Kreises gehören unter anderem die Gewährung von Sozialleistungen, die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs, der Umweltschutz, das Rettungswesen und das Gesundheitswesen.

In Deutschland gibt es 295 Landkreise und kreisfreie Städte.

Synonym(e):

Kreis

Englische Übersetzung(en):

administrative district, district

Ontologie