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Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, auch unter Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bekannt, hat den Zweck, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu leisten. Konkret soll der Beitrag von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent im Jahr 2020 durch Förderung der Modernisierung und des Neubaus von KWK-Anlagen erhöht werden. Es ging aus dem „Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung“ hervor, welches im Jahr 2000 verabschiedet wurde, und trat am 1. April 2002 in Kraft.

Novellierungen des Gesetzes wurden jeweils am 1. Januar 2009 sowie im Mai 2012 vorgenommen. Insbesondere durch die Novelle 2009 wurden erhebliche Änderungen am ursprünglichen Gesetz durchgeführt. Ein großer Teil der Änderungen durch die Novellen sind die Verbesserung der Förderung von KWK-Anlagen wie Blockheizkraftwerke und Heizkraftwerke durch eine Erhöhung der KWK-Zuschlagssätze. Es wurden außerdem flexible Laufzeitmodelle integriert und eine neue Anlagenkategorie für Anlagen zwischen einer Leistung von 50 kW bis 250 kW eingeführt.

Synonym(e):

KWKG, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWK-Gesetz

Englische Übersetzung(en):

combined heat and power act

Ontologie