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Kommunales Klimaschutzkonzept

Ein kommunales Klimaschutzkonzept ist ein Förderbaustein der Nationalen Klimaschutzinitiative, die dazu beiträgt, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Kommunale Klimaschutzkonzepte werden im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ gefördert. Diese Richtlinie wird auch als „Kommunalrichtlinie“ bezeichnet. Die Mittel für die Projektförderung werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bereitgestellt. Die Höhe der Förderung hat sich seit Einführung der Kommunalrichtlinie mehrfach geändert. Die jeweils aktuelle Förderhöhe wird jährlich in der Ausschreibung zur Kommunalrichtlinie bekanntgegeben.

Das Ziel von kommunalen Klimaschutzkonzepten ist es, die Energieeffizienz in der Kommune zu steigern und so Treibhausgasemissionen zu senken. Ein kommunales Klimaschutzkonzept bezieht sämtliche klimarelevanten Bereiche einer Kommune mit ein. Dazu gehören u. a. die Liegenschaften einer Kommune, das kommunale Flächenmanagement, das kommunale Beschaffungswesen und Straßenbeleuchtung. Auch die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Abfall und Abwasser, Verkehr und private Haushalte müssen in geförderten kommunalen Klimaschutzkonzepten berücksichtigt werden.

Die Kommunalrichtlinie sieht auch die Förderung von Klimaschutzteilkonzepten vor, z. B. nur für kommunale Liegenschaften, erneuerbare Energien, klimafreundliche Abwasserbehandlung o. ä. Die Förderschwerpunkte können sich ändern. Die jeweils aktuellen Schwerpunkte werden jährlich in der Ausschreibung zur Kommunalrichtlinie bekanntgegeben.

Die Kommunalrichtlinie stellt bestimmte Anforderungen an die Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten. Sie müssen folgende Handlungsfelder aufweisen:

  • Energie- und Treibhausgasbilanz
  • Potenzialanalyse
  • Maßnahmenkatalog
  • Verstetigungsstrategie
  • Controllingkonzept
  • Kommunikationsstrategie

Weitere Voraussetzungen für die Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten sind eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, ressortübergreifende Zusammenarbeit und Akteursbeteiligung.

Wenn das kommunale Klimaschutzkonzept erstellt ist und durch die politischen Gremien beschlossen wurde, erfolgt die Umsetzung. Hierfür können weitere Fördermittel aus anderen Förderbausteinen beantragt werden, wie z. B. die Förderung eines Klimaschutzmanagements oder die Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen.

Von 2008 bis 2014 wurden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative insgesamt 7.569 Klimaschutzprojekte gefördert, darunter 1.636 Klimaschutzkonzepte oder Klimaschutzteilkonzepte. Diese 1.636 Projekte teilen sich auf in 742 Klimaschutzkonzepte und 894 Klimaschutzteilkonzepte.

Synonym(e):

Integriertes Klimaschutzkonzept

Englische Übersetzung(en):

climate protection concept, climate action plan

Ontologie