Zuletzt besuchte Seiten: Klimarahmenkonvention

Klimarahmenkonvention

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, die globale Erderwärmung zu verlangsamen sowie die Folgen des Klimawandels zu mildern. Eine UN-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er wird multilateral geschlossen und beschreibt eine ausdrückliche Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Staaten.

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York verabschiedet und im selben Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterschrieben. 1994 trat die Konvention in Kraft. Inzwischen haben 195 Vertragsparteien inklusive der Europäischen Union die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit eine völkerrechtliche Basis für den globalen Klimaschutz geschaffen.

Die Klimarahmenkonvention identifizierte den Klimawandel als ernsthaftes globales Problem und verpflichtete die Staatengemeinschaft diesem entgegenzutreten. Die Vertragsparteien verpflichteten sich, bis zum Jahr 2000 die Treibhausgasemissionen auf den Stand des Jahres 1990 zurückzuführen. Entwicklungsländer hatten aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Pro-Kopf-Emissionen keine Minderungsverpflichtungen. Zudem sollen alle Vertragspartner regelmäßige Berichte vorlegen, in denen die aktuellen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen festgehalten werden. Die Klimarahmenkonvention sieht zudem jährliche Konferenztreffen der Vertragsstaaten, die sogenannte „Conference of the Parties“ (COP) vor, um über konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz zu verhandeln und die Klimarahmenkonferenz weiter zu entwickeln. Ferner beschloss man die Einrichtung eines UN-Klimasekretariats in Bonn.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonferenz 1995 in Berlin legte die Basis für die Verhandlungen für ein internationales Klimaabkommen. Mit dem sogenannten Kyoto-Protokoll wurde ein solches Klimaabkommen auf der dritten UN-Klimakonferenz im japanischen Kyoto 1997 erarbeitet. In den folgenden UN-Klimakonferenzen wurde über weitere Emissionsreduktionsziele verhandelt. Es gab jedoch immer wieder Rückschläge, da sich die Länder nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen konnten. 2010 verständigten sich die Vertragsstaaten in Cancun, Mexio über Vorgaben bezüglich eines künftigen Klimaregimes insbesondere bezüglich Finanzierung, Entwaldung und Technologiekooperation. Zudem definierte man die sogenannte „2ºC-Obergrenze“ für die Erderwärmung. Darüber hinaus wurde der „Grüne Klimafonds“ („Green Climate Fund“) eingeführt sowie die Einrichtung eines Technology Executive Commitee (TEC) beschlossen. Bei den Klimakonferenzen in Durban, Südafrika 2011 sowie in Warschau 2013 einigte man sich auf konkrete Arbeitsschritte zur Verhandlung eines neuen globalen Klimaschutzabkommens.

Englische Übersetzung(en):

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

Ontologie