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Kellerverlegung

Die Kellerverlegung ist eine Verlegesituation von Rohrnetzen. Die Kellerverlegung ist eine oberirdische Verlegung. Bei der Kellerverlegung erfolgt die Trassenführung in den Kellern der versorgten Gebäude und angrenzenden Tiefgaragen. Für die reine Kellerverlegung ist die Verwendung spezieller Fernwärmerohre nicht notwendig. Es werden einfache Rohrleitungen verwendet und mit Wärmedämmung versehen. Außerdem entfallen im Gegensatz zu anderen Verlegesituationen aufwendige Tiefbauarbeiten. Die Kellerverlegung gehört daher zu den günstigsten Verlegesituationen. Ein weiterer Vorteil ist die gute Zugänglichkeit der Rohrleitungen. Dadurch können Leckagen relativ einfach lokalisiert und beseitigt werden.

Für die reine Kellerverlegung müssen Gebäude direkt aneinandergrenzen. Die Kellerverlegung kann erst nach Fertigstellung der Keller erfolgen. Dies macht eine Abstimmung der Bauabschnitte mit anderen Gewerken und Gebäudeeigentümern notwendig. Muss eine Wärmeversorgung oder Kälteversorgung erfolgen bevor alle Keller fertiggestellt sind, werden provisorische Versorgungsleitungen eingesetzt.

Stehen Gebäude mit Abstand zueinander kann die Kellerverlegung mit der Verlegung zwischen Gebäuden kombiniert werden. Dabei erfolgt die Trassenführung in den Gebäuden als Kellerverlegung und zwischen den Gebäuden meist als Verlegung im Grünbereich. Die Lage der Hauseinführungen sollte so gewählt werden, dass die Trassenführung zwischen den Gebäuden möglichst kurz gehalten werden kann. Bei Verwendung von Kunststoffmantelverbundrohr für die Verlegung zwischen Gebäuden sollte die Trassenführung zusätzlich möglichst geradlinig sein um die Anzahl benötigter Formstücke zu reduzieren.

Bei der Kellerverlegung werden oft Eigentumsgrenzen von Gebäuden überschritten. Daher ist oftmals die Klärung von Durchleitungsrechten notwendig. Das kann einerseits durch einen formalen Eintrag ins Grundbuch geschehen. Andererseits ist eine formlose Absprache zwischen Netzbetreiber und Gebäudeeigentümer möglich. Eine Eintragung ins Grundbuch als Grunddienstbarkeit gibt dem Netzbetreiber mehr rechtliche Sicherheit. Eine Grunddienstbarkeit wird aber von Gebäudeeigentümern häufig als Wertminderung angesehen und daher abgelehnt.

Ontologie