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Gleichzeitigkeitsgrad

Der Gleichzeitigkeitsgrad beschreibt den Anteil eines Kunden beziehungsweise eines unterlagerten Netzes an der Höchstlast einer Netzebene. Zweck des Gleichzeitigkeitsgrades ist eine möglichst verursachungsgerechte Zuteilung der Netzkosten. Dazu werden für alle Netzebenen und Umspannebenen die spezifischen Jahreskosten gebildet. Diese ergeben sich aus dem Quotienten der Jahreskosten und der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der entsprechenden Netzebene und Umspannebene.

Mittels der Gleichzeitigkeitsfunktion aus der Anlage 4 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), welche in Abbildung 1 dargestellt ist, wird der Gleichzeitigkeitsgrad der Netzkunden über die Jahresbenutzungsdauer bestimmt. Die Gleichzeitigkeitsfunktion charakterisiert sich durch die folgenden drei Punkte:

  • Der Gleichzeitigkeitsgrad bei einer Jahresbenutzungsdauer von null Stunden beträgt maximal 0,2.
  • Die Gleichzeitigkeitsfunktion besteht aus zwei Geraden, die sich bei einer Jahresbenutzungsdauer von 2.500 Stunden schneiden.
  • Der Gleichzeitigkeitsgrad bei einer Jahresbenutzungsdauer von 8.760 Stunden beträgt 1.

Aus Gründen der Umsetzbarkeit werden Verbrauchergruppen wie Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft eine feste Jahresbenutzungsdauer unterstellt. Bei Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung wird die tatsächliche Jahresbenutzungsdauer herangezogen.

Gleichzeitigkeitsfunktion
Abb.1: Gleichzeitigkeitsfunktion gemäß StromNEV

Der Gleichzeitigkeitsgrad fliest bei der Ermittlung der individuellen Netznutzungsentgelte der Netzkunden gewichtend ein. Ein hoher Gleichzeitigkeitsgrad führt folglich zu einem höheren Kostenanteil eines Netzkunden.

Englische Übersetzung(en):

concurrency level

Ontologie