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Freizugebender Reststoff aus einem Kernkraftwerk

Ein freizugebender Reststoff aus einem Kernkraftwerk ist ein Stoff, der bei dem Rückbau eines Kernkraftwerks entsteht und der nicht in einem Endlager entsorgt werden muss. Dabei kann es sich um Stoffe handeln, die während des Betrieb des Kernkraftwerks nicht mit radioaktiven Stoffen in Berührung gekommen sind oder die entsprechende Grenzwerte unterschreiten, die dazu führen würden, dass sie als wärmeentwickelnde Abfälle klassifiziert würden.

Die Klassifizierung eines Reststoffs als freizugebender Reststoff erfolgt nach der Strahlenschutzverordnung. Wenn ein Stoff nach den Freigabewerten der Strahlenschutzverordnung nicht mehr der Überwachung unterliegen muss, übergeht er in den nicht überwachungspflichtigen Bereich und kann und kann konventionellen Behandlungswegen zugeführt werden.

Es existieren verschiedene Freigabeoptionen, die in die uneingeschränkte Freigabe und die zweckgerichtete Freigabe unterschieden werden können. Während die uneingeschränkte Freigabe nicht festlegt, wie das Material nach seiner Freigabe weiter behandelt wird (bspw. Recycling, Wiederverwendung oder Verwertung), definiert die zweckgerichtete Freigabe die weitere Nutzung oder Behandlung der Reststoffe. Beispiele für die zweckgerichtete Freigabe sind die Freigabe von Stoffen zur Beseitigung in einer Verbrennungsanlage oder die Freigabe von Gebäuden zum Abriss (ohne dem Abriss vorausgehende weitere Nutzung).

Ca. 90 Masseprozent der verbauten Materialien in einem Kernkraftwerk sind grundsätzlich für die Freigabe geeignet. Dazu gehören Baumaterialien wie Bauschutt vom Abriss der Gebäude sowie metallische Materialien aus Anlagen und der Gebäudebewährung sowie Kabel oder Isoliermaterialien. Abhängig von dem betrachteten Material und seiner Aufgabe im Kraftwerk kann eine Dekontamination vor der Freigabe notwendig sein. Zusätzlich ist bei größeren Bauteilen häufig eine Zerlegung vonnöten. Es existieren außerdem Bauteile, die einer sog. Abklinglagerung zugeführt werden können. Diese Bauteile überschreiten die Freigabewerte nur gering; eine Dekontamination ist jedoch unwirtschaftlich. In diesem Fall wird mit der Abklinglagerung ein natürliches Abklingen der Radioaktivität erreicht. Falls Zwischenlagerkapazitäten zur Verfügung stehen, kann eine solche Abklinglagerung wirtschaftlicher als eine Dekontamination. Zudem sinkt die Menge an Materialien, die einer Endlagerung zugeführt werden müssen. Nachteilig sind der Betrieb des Zwischenlagers sowie die zur Errichtung verbundenen Investitionskosten.

Englische Übersetzung(en):

clearance material, material for clearance

Ontologie