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Fließgrenze

Die Fließgrenze ist generell als jene mechanische Spannungen definiert, die den Übergang von elastischer zu plastischer Verformung darstellt. Bis zum Erreichen der Fließgrenze handelt es sich um reversible Verformungen die bei anschließender Entlastung wieder vollständig abgebaut werden. Überschreitet die Belastung die Fließgrenze kommt es zur irreversiblen plastischen Verformung. Der Werkstoff beginnt zu „fließen“.

Bei der Fließgrenze handelt es sich allerdings um einen Sammelbegriff. Sie ist abhängig vom Werkstoff, der Belastungsart, der Belastungsrichtung, der Temperatur, dem Druck und der Formänderungsgeschwindigkeit. Die Fließgrenze wird z. B. bei Zugbelastung als Streckgrenze oder Dehngrenze bezeichnet und für diese Belastungsart im Zugversuch bestimmt. Bei Biegebeanspruchung wird die Fließgrenze als Biegefließgrenze, bei Druckspannung als Druckfließgrenze und bei Torsionsbeanspruchung als Torsionsfließgrenze bezeichnet. All diese Kennwerte werden abhängig vom Werkstoff in genormten Versuchen ermittelt.

Handelt es sich bei der Belastung um einen mehrachsigen Spannungszustand, d. h. ein Belastungszustand aus verschiedenen Richtungen, helfen sogenannte Fließbedingungen oder Fließkriterien bei der Entscheidung, ob es zu einer plastischen Verformung im Bauteil kommen kann.

Synonym(e):

Streckgrenze, Dehngrenze, Biegefließgrenze, Torsionsfließgrenze, Druckfließgrenze

Englische Übersetzung(en):

yield point

Ontologie