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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Ein wichtiger Grundpfeiler der Energiewende in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ziel dieses Gesetzes ist die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050. Dabei dient dieser Ausbau vor allem im Interesse des Klimaschutzes und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Darüber hinaus sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringert, die fossilen Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.

Das EEG hat sich seit Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 als ausgesprochen erfolgreich erwiesen: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch hat sich von 6,2 Prozent im Jahr 2000 auf 26,5 Prozent in 2013 erhöht.

Der Ausbauerfolg kann auf drei wichtige Grundmerkmale des EEG zurückgeführt werden:

  • Die Betreiber der Stromversorgungsnetze werden zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen und ggf. zum hierfür erforderlichen Netzausbau verpflichtet.
  • Der Strom aus erneuerbaren Energien ist vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Strom aus Erneuerbaren Energien genießt einen Einspeisevorrang gegenüber Strom aus konventionellen Energieträgern.
  • Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen wird den Anlagenbetreibern zu einem i. d. R. über 20 Jahre festen Vergütungssatz abgenommen. Der Vergütungssatz soll im Grundsatz die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten der Anlagen decken.

Vorläufer des EEG war das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisegesetz – StrEG), das im Januar 1991 in Kraft trat. Das EEG, das im April 2000 das StrEG ablöste, wurde im Laufe der Zeit mehrfach novelliert, um es an die sich ändernden elektrizitätswirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Die aktuell gültige Fassung wurde vom Deutschen Bundestag am 27. Juli 2014 beschlossen und trat am 01. August 2014 in Kraft. Mit dieser letzten Novelle soll durch die Festlegung eines Ausbaukorridors für den jährlichen Anlagenzuwachs die rapide angestiegende EEG-Umlage, aus der die Vergütungen der EEG-Anlagenbetreiber bezahlt werden, begrenzt werden. Eine weitere Novelle des EEG ist für das Jahr 2016 geplant. Um die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren, ist die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung durch Ausschreibungen geplant, welche das bisherige Modell fester Einspeisevergütungen ersetzen sollen.

Synonym(e):

EEG

Englische Übersetzung(en):

renewable energy act

Ontologie