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Energieversorgungsunternehmen

Im Sinne des Energiewirtschaftsrechts sind Energieversorgungsunternehmen (EVU) alle Unternehmen und Betriebe, die andere mit den leitungsgebundenen Energieträgern Elektrizität und Gas versorgen. Das Energiewirtschaftsgesetz definiert EVUs als natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen. Demzufolge werden Betreiber einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung nicht zu EVUs gezählt.

Aufgrund der besonderen Bedeutung einer sicheren und preisgünstigen Versorgung in unserer Gesellschaft werden an Elektrizitätsversorgungsunternehmen besondere Anforderungen gestellt. So müssen EVUs, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (BNetzA) unverzüglich anzeigen. Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn diese personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Synonym(e):

EVU

Englische Übersetzung(en):

electricity utility company

Ontologie