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Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung ist eine Verordnung der Bundesregierung mit dem Ziel den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Diese Verordnung löste die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und fasste sie zusammen.

Die Energieeinsparverordnung gilt für fast alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und definiert Vorgaben bezüglich der Heizungstechnik, der Klimatechnik und der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Die Vorgaben sind sowohl bei Neubauten als auch bei der Sanierung von Bestandsbauten zu erfüllen. Vorgegeben sind beispielsweise Höchstwerte für den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes und für die Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile. Zusätzlich sind auch Anforderungen bezüglich der Luftdichtheit der Gebäudehülle festgelegt und die Ausstellung eines Energieausweises für Gebäude geregelt.

Synonym(e):

EnEV, Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

Englische Übersetzung(en):

energy saving ordinance

Ontologie