Zuletzt besuchte Seiten: Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Sinn des Energieausweises besteht darin, dass Mieter und Käufer einer Immobilie eine Abschätzung über die zu erwartenden Kosten zur Beheizung eines Gebäudes tätigen können. Der Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Ein neuer Ausweis kann erstellt werden, wenn aufgrund von Renovierungsarbeiten die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wurde.

Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung im Jahr 2002 muss für neu gebaute Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden. Im Zuge der Novellierungen der Energieeinsparverordnung wurde die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises auch auf bereits gebaute Bestandsgebäude erweitert. Seit dem Jahr 2014 ist jeder Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet, seinen Mietern, Pächtern oder Käufern einen rechtskräftigen Energieausweis vorzulegen. Zusätzlich müssen bei der Veröffentlichung von Immobilieninseraten bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zwingend veröffentlicht werden.

Es gibt zwei unterschiedliche Varianten des Energieausweises. Unterschieden wird hierbei in bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis. Abhängig davon, um welchen Energieausweis es sich handelt, wird anhand des Energieverbrauches oder des Energiebedarfes die Gebäudeenergiekennzahl bestimmt. Mittels dieser Energiekennzahl wird das Gebäude in sogenannte Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese Klassen reichen von A+ bis H. Dabei steht die Klasse A+ für energiesparende Gebäude und H für Gebäude mit geringer Energieeffizienz. Zur besseren Übersicht wird diese Klassifizierung im Energieausweis mittels einer Farbskala dargestellt.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis, der auch Energieverbrauchsausweis genannt wird, berücksichtigt den witterungsbereinigten Energieverbrauch eines Gebäudes. Hierzu wird für Wohngebäude der Durchschnitt des tatsächlichen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasseraufbereitung von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden herangezogen. Dieser durchschnittliche Energieverbrauch wird einer sogenannten Witterungsbereinigung unterzogen, um eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher klimatischer Standorte zu gewährleisten. Somit soll sichergestellt werden, dass der im Energieausweis angegebene Energieverbrauch in ganz Deutschland miteinander verglichen werden kann. Bei Nichtwohngebäuden werden zusätzlich zu den Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung auch die Kosten für Lüftung, Beleuchtung sowie Kühlung miteingerechnet.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis, der auch Energiebedarfsausweis genannt wird, berechnet den Energiebedarf anhand der Qualität der Gebäudehülle, der Wärmedämmung und der Heizungsanlage bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Dabei wird von einem Fachmann unter Berücksichtigung der Gebäudeform, der Bautechnik und der Anlagentechnik eine Prognose für den zu erwartenden Energiebedarf erstellt. Neben der Dokumentation des Ist-Zustandes des Gebäudes werden hierbei auch energetische Schwachstellen identifiziert und Modernisierungsempfehlungen aufgeführt.

Vergleich zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist in der Ausstellung preisgünstiger als der bedarfsorientierte Energieausweis, allerdings auch weniger aussagekräftig. Der Grund hierfür liegt darin, dass der tatsächliche Energieverbrauch, welcher der Berechnung zugrunde liegt, sehr stark von dem individuellen Nutzerverhalten beeinflusst wird. Wird z. B. in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Hausbesitzer haben oftmals die freie Wahl zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Nur bei Neubauten und Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ohne spätere energetische Sanierung, bei denen der Bauantrag vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.

Synonym(e):

Energiepass

Englische Übersetzung(en):

energy performance certificate

Ontologie