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Energie- und Klimafonds

Das Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) ist ein anreizsetzendes Instrument der Energiepolitik.

Sondervermögen des Bundes oder der Länder sind rechtlich unselbstständige abgesonderte Teile des Bundes- oder Landesvermögens und werden getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet. Im Gegensatz zu normalen Haushaltstiteln werden Sondervermögen nicht aus Steuermitteln, sondern aus privatwirtschaftlichen Quellen gespeist. Ein solches Sondervermögen ist damit haushaltsunabhängig.

Das Sondervermögen EKF wurde im Herbst 2010 von der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) beschlossen, mit dem Ziel, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Energiewende bereitzustellen. Der EKF trägt unter anderem zur Finanzierung des 6. Energieforschungsprogramms sowie des Nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz bei.

Der Energie- und Klimafonds finanziert Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Forschungsförderung für erneuerbare Energien;
  • Forschungsförderung und Entwicklung in den Bereichen Energiespeichertechnologien und Netztechnologien;
  • Energieeffizienz;
  • CO2-Gebäudesanierung;
  • Forschungsförderung und Entwicklung Elektromobilität;
  • Strompreisausgleich für stromintensive Industrie;
  • Förderung des nationalen und internationalen Klima- und Umweltschutzes.

Der EKF speiste sich bis 2011 aus Gewinnen, die aus der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken resultierten sowie aus Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer. Da diese Einnahmequelle mit dem Beschluss zum Atomausstieg in 2011 wegfiel, wird der EKF seit 2013 aus den Erlösen des Zertifikatshandels von CO2-Emissionen alimentiert. Da diese Einnahmen aufgrund der niedrigen Zertifikatspreise nicht ausreichend sind, erhält der EFK seit 2015 und bis 2018 einen jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

Englische Übersetzung(en):

energy and climate fund

Ontologie