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Endkunde

Ein Endkunde im Sinne von §3 des Energiewirtschaftsgesetzes (2005) ist ein Marktteilnehmer, der elektrische Energie erwirbt. Er wird oft auch als Letztverbraucher bezeichnet. Zu den Endkunden gehören private Haushalte, Gewerbebetriebe und Unternehmen, die die elektrische Energie ausschließlich für den eigenen Verbrauch beziehen, während Großhändler und Unternehmen auch auf den weiteren Vertrieb ausgerichtet sind. Weiterhin wird verbrauchsabhängig zwischen leistungsgemessenen Endkunden und nicht leistungsgemessenen Endkunden unterschieden. Bei Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von 100.000 kWh, sogenannte rLM-Kunden, muss eine registrierende Lastgangmessung bei den jeweiligen Kunden installiert sein. Dagegen dürfen Endkunden mit einem Verbrauch unterhalb der Grenze von 100.000 kWh, sogenannte SLP-Kunden, nach vereinfachten Methoden mittels Standardlastprofil abgerechnet werden.

Synonym(e):

Letztverbraucher

Englische Übersetzung(en):

customer, end customer

Ontologie