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Emissionshandel

Der Emissionshandel ist ein regulatives Instrument der Mengensteuerung. Es wird vor allem in der Umweltpolitik angewandt, um Schadstoffemissionen bei möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren. Dabei werden Treibhausgasemissionen auf einem festgelegten Gebiet, z. B. der EU auf eine Gesamtmenge begrenzt und in Form von handelbaren Berechtigungszertifikaten ausgegeben. Es handelt sich um einen marktwirtschaftlichen Steuerungsmechanismus, da die Preise für Schadstoffzertifikate durch den Markt bestimmt und nicht politisch vorgegeben werden.

Funktionsweise

Zunächst wird auf politischer Ebene eine Obergrenze für den Ausstoß bestimmter Schadstoffe, wie beispielsweise Kohlenstoffdioxid, innerhalb eines bestimmten Zeitraums und innerhalb einer bestimmten Region festgelegt. Anschließend werden gemäß dieser Obergrenze Zertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen. Um die Funktionsweise des Systems zu gewährleisten, muss die Gesamtmenge der zugeteilten Emissionsberichtigungen niedriger sein als die prognostizierten Emissionen. Nur so entsteht ein Druck auf die Emittenten, den Kohlenstoffausstoß zu reduzieren. Die Obergrenze kann im Laufe der Zeit sukzessive gesenkt werden.

Prinzipiell gibt es zwei Formen, wie Emissionszertifikate ausgegeben werden können. Entweder werden Zertifikate durch die Regierung den Emittenten zugeteilt oder sie werden versteigert. Für die Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten wurden in der Vergangenheit spezielle Marktplätze eingerichtet wie beispielsweise die European Climate Exchange in London oder die Energiebörse European Energy Exchange in Leipzig. Der Emissionsrechtehandel erfolgt in der Regel in mehrjährigen Perioden, um Schwanken z. B. aufgrund von extremen Wetterlagen auszugleichen und gleichzeitig längerfristige Investitionssicherheit zu schaffen.

Beispiele für Emissionshandelsregime

Es gibt mehrere Handelssysteme für Treibhausgase. Die beiden wichtigsten sind der im Kyoto-Protokoll vereinbarte bilaterale Emissionshandel zwischen Staaten sowie den EU-Emissionshandel zwischen Unternehmen.

(1) Emissionsrechtehandel zwischen Staaten (Kyoto-Protokoll)

Ein zentrales Instrument des 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokolls ist der zwischenstaatliche Emissionshandel. Demnach bekommt jedes Land eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Die Menge der Emissionsrechte pro Land ist so gewählt, dass ein Land seine Emissionsrechte genau ausschöpft, wenn es das festgesetzte Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erfüllt. Reduziert ein Land mehr Treibhausgasemissionen als die im Protokoll festgesetzte Menge, kann das Land überschüssige Emissionsrechte in Form von Lizenzen an andere Länder verkaufen.

Der Emissionshandel zwischen Staaten, festgelegt im Kyoto-Protokoll, ist zu unterscheiden vom EU-internen Emissionshandel zwischen Unternehmen.

(2) EU-Emissionshandel für Unternehmen

Der EU-Emissionsrechtehandel wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. In der dritten Handelsphase wurde zu Beginn eine EU-weite Gesamtmenge an Emissionszertifikaten festgelegt, die jedes Jahr um 1,74 Prozent reduziert wird. Das System deckt derzeit ca. 45 Prozent der in der EU entstehenden CO2-Emissionen ab. Es erfasst und begrenzt den Kohlendioxidausstoß von rund 11.000 Anlagen und Industriebetrieben in 31 europäischen Ländern. Diese Anlagen müssen für jede Tonne emittiertes CO2 ein handelbares und unbegrenzt gültiges Zertifikat kaufen. Sind die Kohlenstoffemissionen eines Unternehmens niedriger als die zugeteilten Emissionsberechtigungen, kann das Unternehmen nicht benötigte Emissionszertifikate am Markt verkaufen. Andererseits kann es auch Zertifikate hinzukaufen, wenn die Emissionen höher ausfallen und eigene Maßnahmen zur Emissionsminderung zu teuer ausfallen.

Neben dem Emissionshandel für Kohlenstoffdioxid gibt es auch noch Handelssysteme für andere Verschmutzungsrechte. Ein Beispiel hierfür ist das Acid Rain Program, ein Handelssystem für den Schwefeldioxidausstoß in den USA.

Bewertung und Kritik

Die umweltpolitische Wirksamkeit und die ökonomische Effizienz des Emissionshandels sind umstritten. Ein Vorteil dieses Instruments ist die administrativ verhältnismäßig einfache Abwicklung. Es wird lediglich ein Emissionsminderungsziel festgelegt, während die individuelle Steuerung dem Marktmechanismus überlassen wird. Auf diese Weise kann das politisch festgelegte Ziel zu volkswirtschaftlich minimalen Kosten erreicht werden. Die Wirksamkeit des Emissionshandels ist jedoch strittig, vor allem dann, wenn die Menge an ausgegebenen Emissionszertifikaten zu groß eingeschätzt wird. Das Überangebot führt zu einem niedrigen Marktpreis, der kaum Anreiz zur Emissionsreduktion für die Emittenten bietet. Als einer der Gründe für das Überangebot an Zertifikaten in den letzten Jahren wird vor allem die jüngste Wirtschaftskrise in vielen Ländern genannt, die konjunkturbedingt zu einer geringeren Nachfrage nach Zertifikaten führte. Auch andere, nationale Strategien und Bemühungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen tragen zu einer niedrigeren Nachfrage bei.

Synonym(e):

Emissionsrechtehandel, Emissionszertifikatehandel

Englische Übersetzung(en):

emissions trading

Ontologie