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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine Vergütung für die Erzeugung von elektrischer Energie. Sie ist staatlich festgelegt und dient insbesondere dazu, ausgewählte Technologien der Energieerzeugung zu fördern. So existiert eine staatlich vorgeschriebene Einspeisevergütung für die Erneuerbaren Energien, insbesondere Wind, Solar, Wasser, Geothermie oder Biomasse.

Die Einspeisevergütung garantiert, dass die Anbieter von elektrischer Energie einen Mindesterlös bekommen. Hierdurch können Erzeugungstechnologien in den Markt integriert werden, die ohne die staatliche Förderung (noch) nicht wirtschaftlich wären. Für Investoren wird auf diese Weise Planungssicherheit geschaffen. Die Vergütung wird dabei in regelmäßigen Abständen angepasst. Meist ist sie degressiv gestaltet, das bedeutet, dass die Vergütung kontinuierlich verringert wird. Hierdurch soll ein Druck entstehen, damit Anbieter und Hersteller eine bessere Effizienz und kostengünstigere Produkte anbieten. Langfristiges Ziel ist es, dass sich die neuen Technologien ohne staatliche Subventionen am Markt etablieren können.

In Deutschland wird die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vorgegeben. Die entstehenden Kosten werden mittels der EEG-Umlage auf den Verbraucherstrompreis umgelegt. Dadurch werden die Kosten durch die Gesamtheit aller Verbraucher getragen. Die staatliche Förderung ermöglichte in Deutschland einen kontinuierlichen Ausbau der Energieerzeugung durch Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen.

Synonym(e):

Einspeisungsvergütung

Englische Übersetzung(en):

feed-in tariff, renewable energy payment, feed-in remuneration

Ontologie