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Einspeisemanagement

Der Begriff Einspeisemanagement bezeichnet den Eingriff in die Erzeugung einer Anlage oder eines Kraftwerkes.

Durch den rasch voranschreitenden Ausbau erneuerbarer Energie können in einigen Abschnitten des Verteilnetzes und des Übertragungsnetzes Netzengpässe auftreten. Wenn ein solcher Netzengpass die Versorgungssicherheit gefährdet, kann der zuständige Netzbetreiber eine Minderung der eingespeisten Leistung veranlassen. Hierzu können Anlagen abgeregelt werden, die Strom aus erneuerbaren Energien sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanalagen und Grubengasanlagen bereitstellen. Durch ein Steuersignal kann der Netzbetreiber die Leistung einzelner Anlagen auf 0 Prozent, 30 Prozent oder 60 Prozent drosseln. Für die so verlorenen Energiemengen muss der Netzbetreiber den Anlagenbetreiber allerdings finanziell entschädigen.

Das Einspeisemanagement darf erst erfolgen, wenn alle anderen Maßnahmen des Netzbetreibers erschöpft sind. Hierzu zählen beispielweise der Redispatch oder Veränderungen in der Netztopologie. Die Regelungen zum Einspeisemanagement befinden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz in §6, §11 und §12.

Englische Übersetzung(en):

feed-in management, supply-side management

Ontologie