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Eichgrenze

Die Eichgrenze beschreibt unterschiedliche Grenzwerte im Bereich der Eichung von Messgeräten.

Die Eichgrenze beschreibt meist die Grenze zwischen dem Messbereich für den ein Messgerät geeicht ist und dem Wertebereich darüber und darunter. Messgeräte wie z. B. Waagen und Volumenstromzähler die für bestimmte Aufgaben verwendet werden, müssen von Eichämtern überwacht werden. Die Messgeräte unterliegen somit der Eichpflicht. Beispiele für eichpflichtige Messgeräte sind Wärmemengenzähler die für die Ermittlung des Wärmeverbrauchs als Teil der Wohnnebenkosten eingesetzt werden. Bei Messungen weicht der gemessene Wert stets vom tatsächlichen Wert ab. Ursachen für eine Messabweichung können Unvollkommenheit der Konstruktion des Messgerätes, Einfluss des Messgerätes auf das zu messende System, statistische Abweichungen oder störende Umwelteinflüsse sein. Die durch das Messgerät verursachte Messabweichung darf bei eichpflichtigen Geräten ein gewisses Maß nicht überschreiten. Da Messgeräte diese Genauigkeitsvorgaben in der Regel nur innerhalb eines vorher definierten Messbereichs erfüllen können wird die Eichgrenze festgelegt innerhalb derer das Gerät für den angegebenen Zweck genutzt werden kann. Diese Abweichung die bei der Eichung nicht überschritten werden darf wird als Eichfehlergrenze bezeichnet. Die Messabweichung die ein eichpflichtiges Messgerät während des Betriebs nicht überschreiten darf wird Verkehrsfehlergrenze genannt. Oft wird auch der Bereich innerhalb der Eichgrenze weiter unterteilt. Für die Teilbereiche gelten dann unterschiedliche Eichfehlergrenzen bzw. Verkehrsfehlergrenzen. Bei Durchflussmessern wie einem Flügelradzähler wird die Grenze zwischen diesen Bereichen Belastungsgrenze genannt.

Auch der Zeitpunkt nach dem ein eichpflichtiges Gerät seine Zulassung für eichpflichtige Anwendungen verliert wird als Eichgrenze bezeichnet. Nach Verstreichen der Eichgrenze werden Messgeräte ausgetauscht oder neu geeicht.

Englische Übersetzung(en):

calibration limit

Ontologie