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EU-Klima- und Energierahmen

Ein Klima- und Energierahmen ist ein energiepolitisches Rahmenwerk, das wesentliche Ziele und Leitlinien der Energiepolitik festschreibt. Die entsprechenden Vorgaben in der Europäischen Union (EU) sind durch den EU-Klima- und Energierahmen 2030 festgelegt. Er wurde im Oktober 2014 von den EU-Regierungen angenommen. Er baut auf früheren Vereinbarungen auf und steht im Einklang mit weiteren Vereinbarungen, beispielsweise dem Kyoto-Protokoll auf internationaler Ebene. Als Ziele bis zum Jahr 2030 sind vereinbart:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 Prozent
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 Prozent

Um das Erreichen dieser Ziele sicher zu stellen, greift die Politik auf verschiedene Arten von politischen Instrumenten zurück. Das wichtigste Instrument zur Senkung der Treibhausgasemissionen ist der Emissionshandel, der in einer Richtlinie der Europäischen Union festgelegt ist. Auch die beiden weiteren Ziele sind jeweils in Richtlinien konkretisiert. Sie sind in Deutschland in den Nationalen Aktionsplan Erneuerbare Energien und in den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz umgesetzt.

Englische Übersetzung(en):

2030 climate & energy framework

Ontologie