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Abfallhierarchie

Die Abfallhierarchie beschreibt das zentrale Element des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Basierend auf der Erneuerung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie wurde in Deutschland das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz neu geordnet und umbenannt in Kreislaufwirtschaftsgesetz. Im Zuge der Umstrukturierung wurde das bestehende Abfallrecht dahingehend modernisiert, dass es durch eine stärkere Ausrichtung auf die Abfallvermeidung und das Recycling von Abfällen geprägt ist. Durch diese Priorisierung soll eine Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes stattfinden. Zudem wird durch die Novellierung ein effizienterer und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen im Bereich der Abfallwirtschaft angestrebt.

Hierarchiestufen

Die heute fünfstufige Abfallhierarchie beschreibt die anzuwendende Maßnahmenrangfolge bei der Behandlung von Abfällen. Oberstes Ziel einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung soll demnach die Vermeidung von Abfällen sein. Diese strebt eine Reduzierung der Abfallquantität sowie des Einsatzes schädlicher Inhaltsstoffe und Materialien an. Ist eine Vermeidung nicht möglich, soll die Vorbereitung zur Wiederverwendung der Abfälle stattfinden. Dabei sollen diese nach eingängiger Prüfung gereinigt und nach Möglichkeit repariert werden. Anderenfalls sollen die Abfälle dem Recycling zugeführt werden. Wenn eine derartige Verwertung ebenfalls nicht realisierbar ist, soll entweder eine stoffliche oder energetische Verwertung der Abfälle durchgeführt werden. Die energetische Verwertung ist dabei gleichrangig zu den beiden vorher genannten Stufen, falls die Abfälle einen höheren Brennwert als 11.000 kJ/kg Abfall aufweisen, ansonsten nachrangig. Als letzte Behandlungsmaßnahme sollte eine allgemeinwohlverträgliche Beseitigung der Abfälle stattfinden.

Die Wahl der passenden Abfallbehandlungsstufe richtet sich danach, welche die besten Voraussetzungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt schafft. Dabei soll während der Maßnahmenabwägung eine Analyse des gesamten Lebenswegs der Abfälle stattfinden. Zudem müssen ebenfalls die wirtschaftliche zumutbarkeit, die technische Realisierbarkeit, die Sozialverträglichkeit sowie etwaige Folgen mit in den Auswahlprozess des Behandlungsverfahrens einfließen.

Englische Übersetzung(en):

waste hierarchy

Ontologie