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Deregulierung in der Energiewirtschaft

Deregulierung bedeutet in der Wirtschaftspolitik eine Reduzierung von Marktregulierung durch den Staat. Ziel der Deregulierung ist die Liberalisierung der Märkte, wodurch im Wesentlichen mehr Wettbewerb und eine höhere Effizienz erreicht werden soll.

In der Energiewirtschaft hat weltweit in vielen Ländern eine Liberalisierung der Märkte stattgefunden. Auch wenn im Detail verschieden Ansätze verwendet wurden, zeichnet sich ein genereller Liberalisierungspfad mit drei wesentlichen Stufen ab.

In der ersten Stufe wird der Marktzugang für neue Teilnehmer erleichtert und so der Wettbewerb in den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Handel und Vertrieb eröffnet.

Aufgrund einer möglichen Wettbewerbsdiskriminierung werden in der zweiten Liberalisierungsstufe die etablierten Energieversorgungsunternehmen gesetzlich zu einer Entflechtung der Wertschöpfungskette verpflichtet. Dies erfolgt mittels einer organisatorischen und/oder eigentumsrechtlichen Trennung der Wertschöpfungsbereiche Erzeugung, Handel/Vertrieb und Netz. Diese Aufspaltung wird in der Energiewirtschaft als Unbundling bezeichnet. Wichtig ist die Trennung der Wettbewerbsbereiche von den Monopolbereichen. Ein natürliches Monopol liegt zum Beispiel im Netzgeschäft vor.

In der dritten Stufe wird die Kosteneffizienz in diesem Monopolbereich angehoben. Die konkrete Umsetzung der Regulierungskonzepte des Netzgeschäftes wird noch intensiv diskutiert. In Deutschland hat sich vorerst eine Anreizregulierung durchgesetzt, welche Kostensenkungsanforderungen und Qualitätsanforderungen als Rahmenbedingung an die Netzbetreiber stellt. Dies erfolgt, indem die Anreizregulierung maßgeblich die Netznutzungsentgelte bestimmt. Auf diese Weise wird eine Ausnutzung der Monopolstellung verhindert.

Englische Übersetzung(en):

deregulation of power industry

Ontologie