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Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung ist die Einbeziehung von betroffenen Bürgern in politischen Prozessen. Bürgerbeteiligung verfolgt mehrere Ziele. Vor allem soll die Zufriedenheit der Bürger mit den kommunalen Diensten und mit der Politik gesteigert werden. Ein weiteres Ziel ist die Förderung des Engagements der Bürger und der Beteiligung an sozialen Ehrenämtern. Zudem sollen die kommunalen Haushalte durch aktive Mitarbeit der Bürger entlastet werden.

Es können drei wesentliche Bereiche der Bürgerbeteiligung unterschieden werden. Das ist zum einen die Mitbestimmung bei Fragen der repräsentativen Strukturen. Damit sind im Wesentlichen demokratische Wahlen gemeint. Hier wird in erster Linie über politische Personalien und die Machtverhältnisse in Parlamenten entschieden. Bei Wahlen stehen jedoch keine konkreten Sachfragen zur Abstimmung. In Abstimmungen dagegen wird ganz konkret eine Sachfrage zur Entscheidung gestellt. Abstimmungen werden auch als Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksentscheid oder direkte Demokratie bezeichnet. Anders als bei Wahlen steht mit dem Ergebnis einer Abstimmung in der Regel eine verpflichtende Entscheidung einer konkreten Sachfrage. Wahlen und Abstimmungen stellen juristisch klar definierte Verfahren dar. Es gibt zudem noch weitere Möglichkeiten für eine Bürgerbeteiligung. Unter diese Möglichkeiten fallen Demonstrationen, Unterschriftensammlungen und Flash Mobs sowie die freiwillige Mitarbeit in Gremien, Elternpflegschaften und Bürgerinitiativen ebenso wie die Teilnahme an Zukunftswerkstätten und Stammtischen. Im Rahmen der Raumplanung wird Bürgerbeteiligung vor allem durch diese Partizipationsprozesse sichergestellt.

Klar abgegrenzt wird die Bürgerbeteiligung gegenüber der Berufspolitik. Bürgerbeteiligung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich und losgelöst von Parteipolitik.

Synonym(e):

Partizipation

Englische Übersetzung(en):

citizen participation, civic participation

Ontologie