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Bundesland

Ein Bundesland ist eine Verwaltungsebene in Deutschland. Es gibt Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern und Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg. Ein Bundesland ist in der Verwaltung dem Bund untergeordnet. Unterhalb der Verwaltungsebene Bundesland liegen unterschiedliche Strukturen. Die Stadtstaaten bilden bereits die unterste Ebene. Die großen Flächenländer dagegen werden in Regierungsbezirke unterteilt. Regierungsbezirke werden wiederum in Kreise und kreisfreie Städte unterteilt. Die Kreise werden zudem in Gemeinden unterteilt. Bei kleinen Flächenländern fehlt die Ebene der Regierungsbezirke. Die Bundesländer können selbst über ihre Verwaltungsstruktur entscheiden. Die Form der Verwaltung eines Bundeslandes hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel historischen Wurzeln ab.

In Deutschland gibt es die folgenden 16 Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Rechtlich sind alle Bundesländer gleichgestellt. Aus historischen Gründen werden verschiedene amtliche Bezeichnungen für die Bundesländer verwendet. Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen tragen die amtliche Bezeichnung Freistaat. Bremen wird als Freie Hansestadt Bremen bezeichnet. Hamburg nennt sich Freie und Hansestadt Hamburg. Die anderen Bundesländer, bis auf das Saarland, tragen lediglich die amtliche Bezeichnung Land. Das Saarland trägt keinen vorangestellten Titel.

Nach Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder. Ausnahmen werden im Grundgesetz geregelt. Der Großteil der Verwaltung in Deutschland soll also von den Bundesländern bewältigt werden. Dabei werden die untergeordneten Ebenen zur Landesebene gezählt.

Synonym(e):

Land, Länderebene, Stadtstaat, Freistaat

Englische Übersetzung(en):

federal state

Ontologie