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Bund

Der Bund ist die höchste Verwaltungsebene in einem föderalen Bundesstaat oder einem Staatenbund. Unterhalb der Bundesebene befindet sich in Deutschland die Länderebene. In den sogenannten Flächenländern gibt es weitere Verwaltungsebenen unterhalb der Länderebene. Stadtstaaten wie Hamburg bilden dagegen bereits die unterste Verwaltungsebene.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 16 Bundesländer sind zur Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen. Diese einzelnen Gliedstaaten besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die Kompetenzen der Länder leiten sich jedoch vom Bund ab. Die Bundesländer sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die Länder haben sich dem Bundesstaat untergeordnet. Die ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.

In einer Bundesrepublik teilen sich Bund und Länder die staatlichen Aufgaben. In der Ausübung ihrer Aufgaben sind Bund und Länder weitgehend unabhängig. Sie haben jeweils eigene legislative, judikative und exekutive Organe. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Verfassung und eine eigene Verwaltungsstruktur.

Die vom Bundestag auf Bundesebene verabschiedeten Gesetze haben in der Regel Gültigkeit für das gesamte Bundesgebiet. Viele Bundesgesetze müssen jedoch vor Inkrafttreten von den Vertretern der Bundesländer im Bundesrat gebilligt werden. Bei anderen Bundesgesetzen hat der Bundesrat ein Einspruchsrecht. So haben auch die Länder durch ihre Vertreter im Bundesrat Einfluss auf die Gesetze des Bundes.

Grundsätzlich sind die Bundesgesetze den Landesgesetzen hierarchisch übergeordnet. In einigen Bereichen dürfen die Länder jedoch unabhängig vom Bund eigene Gesetze verabschieden. Die legislativen Befugnisse von Bund und Ländern werden eingeteilt in ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, konkurrierende Gesetzgebung und ausschließliche Gesetzgebung der Länder. Unter die ausschließliche Befugnis des Bundes fallen unter anderem auswärtige Angelegenheiten, Währungswesen und Geldwesen, Zölle und Außenhandel. Konkurrierende Gesetzgebung gilt beispielswese bei Sozialwesen, Straßenverkehr und Strafrecht. Den Ländern steht unter anderem die ausschließliche Gesetzgebung in Bildung, Versammlungsrecht, Polizei und Kultur zu.

Die judikative Gewalt des Bundes wird durch die Bundesgerichte ausgeübt. Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht. Der Bundesgerichtshof überprüft die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht ist für die Wahrung der Verfassung zuständig. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Entscheidungen anderer Gerichte und erlassene Gesetze auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Weitere Bundesgerichte sind das Truppendienstgericht, das Bundesarbeitsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundespatentgericht, das Bundessozialgericht und das Bundesverwaltungsgericht.

Die exekutiven Organe auf der Bundesebene sind der Bundesregierung unterstellt. Dazu gehören neben der Bundespolizei auch die Verwaltungsstrukturen. Zusätzlich kann in Deutschland auch die Bundeswehr zur Exekutive gezählt werden. Sie ist dem Verteidigungsministerium und somit der Bundesregierung unterstellt. Wegen der umfangreichen Mitbestimmungsrechte des Bundestages zu bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr kann diese jedoch auch als Organ der Legislative bezeichnet werden. Bei unbewaffneten Einsätzen etwa im Katastrophenschutz gehört die Bundeswehr jedoch klar zur Exekutive.

Synonym(e):

Bundesebene, Bundesstaat, Bund der Länder

Englische Übersetzung(en):

federal government

Ontologie