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Wasserhaushaltsgesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das Leitgesetz für Gewässerschutz in Deutschland. Die aktuellste Fassung wurde im Jahr 2009 verabschiedet und ist im Jahr 2010 in Kraft getreten. Durch das WHG wird die übergeordnete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Auf Landesebene existieren mit den Wassergesetzen verschiedene weitere Gesetze zum Gewässerschutz .

Der in §1 formulierte Zweck des WHGs lautet, die Gewässer durch nachhaltige Bewirtschaftung in ihrer Funktion als Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanzen, als Teil der Natur und als nutzbares Gut zu schützen. Unter den Begriff Gewässer fallen im WHG sowohl oberirdische Gewässer, Küstengewässer als auch das Grundwasser.

Das WHG schreibt beispielsweise vor, welche Schritte unternommen werden müssen, um die Genehmigung zur Nutzung eines Gewässer einzuholen. Denn Grundeigentum berechtigt noch nicht zum Ausbau eines Gewässers. Zudem gibt es unter anderem Regelungen zum Hochwasserschutz, der Abwasserbeseitigung und der öffentlichen Wasserversorgung.

Der Bau und Betrieb eines Wasserkraftwerkes muss durch die zuständige Behörde erlaubt werden. Dies kann entweder durch eine zeitlich befristete Erlaubnis, oder durch eine Bewilligung geschehen. Weiterhin kann die Behörde über das Wasserhaushaltgesetz und die gültigen Wassergesetze des Landes Vorschriften über die Betriebsart, erlassen. Zu diesen zählen beispielsweise die Festlegung der minimalen Restwassermenge oder die Forderung von Baumaßnahmen zum Schutz der Fischpopulation. Die Führung eines Wasserbuches wird ebenfalls im Wasserhaushaltsgesetz vorgegeben.

Synonym(e):

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Englische Übersetzung(en):

federal water law

Ontologie