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Wasserbuch

In einem Wasserbuch werden alle nach §87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) notwendigen Benutzungen und Ausbauten an Gewässern eingetragen. Diese umfassen erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen zur Benutzung des Gewässers, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete. Eintragungen ins Wasserbuch haben allerdings keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung. Das bedeutet, eine falsche Eintragung oder versehentliche Löschung aus dem Wasserbuch führen zu keiner Änderung der bereits erteilten oder verweigerten Erlaubnis oder Bewilligung.

Das Wasserbuch wird von den einzelnen Bundesländern bzw. deren Bezirksverwaltungen geführt. zum einen dient es den zuständigen Behörden als Informationsquelle über die Nutzung der regionalen Gewässer. Andererseits ermöglicht das Wasserbuch der Öffentlichkeit den freien Zugang zu Informationen über den Zustand der gelisteten Gewässer.

Englische Übersetzung(en):

water register

Ontologie