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Technische Richtkonzentration

Die Technische Richtkonzentration gibt die Konzentration von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach Stand der Technik maximal erreicht werden darf. Bei den Stoffen handelt es sich um krebserzeugende, krebsverdächtige und erbgutverändernde Stoffe, für die keine maximale Arbeitsplatzkonzentrationen erfasst werden können. Durch Einhaltung der technischen Richtkonzentration soll das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vermindern werden, lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen.

Seit dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 wurde der Begriff technische Richtkonzentration durch den Arbeitsplatzgrenzwert abgelöst.

Synonym(e):

TRK-Wert

Englische Übersetzung(en):

technical reference concentration

Ontologie