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Technische Anschlussbedingungen

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) regeln den Anschluss von Verbrauchern und Einspeisern an das Netz der Verteilnetzbetreiber in Deutschland und werden häufig in elektrotechnischen Verbänden wie VDE, BDEW oder Cigré erarbeitet. Basierend auf diesen Richtlinien und Normen leiten die Netzbetreiber individuelle Anschlussbedingungen für ihren Netzbereich und jede Spannungsebene ab. Die wesentlichen allgemeinen Richtlinien für den Anschluss von Kundenanlagen im Verteilnetz sind:

In diesen Richtlinien wird für Verbraucher die Anordnung des Hausanschlusskastens und der Stromzähler definiert und Vorgaben zur Stromzählung getroffen. Weiterhin wird die maximale Leistung von elektrischen Verbrauchern vorgegeben. Werden Einspeiseanlagen an das Netz angeschlossen beschreiben Anschlussbedingungen das erwünschte Verhalten der Anlagen im Fehlerfall und eine entsprechende Parametrierung der Anlagenschutzeinrichtung. Weiterhin wird die Reaktion der Anlagen auf Spannungsabweichungen und Frequenzabweichungen definiert. In den Richtlinien wird dabei eine systemstützende Konfiguration der Anlagenregelung beschrieben und Parametersätze für die lokalen Regler vorgeschlagen.

Zusätzlich liefern die Anschlussrichtlinien eine Abschätzung für die Aufnahmefähigkeit der Mittelspannungsebene und Niederspannungsebene im Netzplanungsprozess. Diese Abschätzung, das sogenannte 3 Prozent-Spannungskriterium und 2 Prozent-Spannungskriterium der Anschlussrichtlinien im Niederspannungsnetz und Mittelspannungsnetz wird häufig als technische Grenze der Netzaufnahmefähigkeit für Erneuerbare-Energien-Anlagen bezeichnen. So darf die maximale Spannungsänderung im ungestörten Betrieb in einem Niederspannungsnetz einen Wert von 3 Prozent gegenüber der Spannung ohne Erzeugungsanlagen nicht überschreiten.

Synonym(e):

TAB

Englische Übersetzung(en):

technical connection guidelines, technical connection conditions

Ontologie