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Betriebssicherheit

Definition

Betriebssicherheit ist der störungsfreie und anwendungssichere Betrieb einer Apparatur oder einer Anlage. Im bestimmungsgemäßen Gebrauch darf während des Betriebs von der Apparatur oder Anlage keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen. Damit steht die Betriebssicherheit in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Sicherheit von Arbeitsstätten.

Teilbereiche der Betriebssicherheit

Biogasanlagen sind verfahrenstechnische Anlagen, von welchen bei unsachgemäßem Betrieb eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Durch technische und organisatorische Maßnahmen muss die Betriebssicherheit gewährleistet werden. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zum

  • Explosionsschutz,
  • Schutz gegen Überdruck,
  • Gewässerschutz,
  • Emissionsschutz.

Beispiele für technische und organisatorische Maßnahmen für die Betriebssicherheit an Biogasanlagen

  • Erstellen eines Sicherheitskonzepts
  • Belehrung des Betriebspersonals und von externen Arbeitern
  • Gaswarngerät
  • Raumluftüberwachung
  • Überdrucksicherung
  • Umwallung
  • Doppelwandigkeit von Behältern
  • Dichtigkeitsprüfung zur Leckageerkennung

Der rechtliche Rahmen ist beispielsweise durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, das Abfallgesetz, die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Umwelthaftungsgesetz, das Chemikaliengesetz und die Unfallverhütungsvorschriften gegeben.

Synonym(e):

Anlagensicherheit, Arbeitsschutz

Englische Übersetzung(en):

plant safety

Ontologie