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Spannungsband

Das vorgeschriebene Spannungsband dient als obere und untere Grenze der Spannung, die von den Netzbetreibern in deren Netzen eingehalten werden muss. Für jede Spannungsebene ist eine Nennspannung vorgegeben. Durch die Verbraucher im Netz kommt es zu einem Spannungsabfall entlang der Leitungen. Elektrische Erzeuger führen dahingegen zu einer Anhebung der Spannung am Einspeisepunkt. Zudem hat ein Mangel an Blindleistung im Netz einen erhöhten Spannungsabfall zur Folge. Um verbindliche Grenzwerte für die Spannungsabweichungen festzulegen, schreibt die Norm DIN EN 50160 ein Spannungsband von ±10% im Mittelspannungsnetz und Niederspannungsnetz vor. Das bedeutet, die Spannung darf nach unten und oben um 10 Prozent von der Nennspannung abweichen. Im Niederspannungsnetz entspricht dies einer Leiter-Erde-Spannung zwischen 207 V und 253 V. Probleme mit Spannungsbandverletzungen treten überwiegend im gestörten Betrieb oder im Niederspannungsnetz am Ende einer Leitung auf. Die Einhaltung des Spannungsbandes verhindert Betriebsmittelschädigungen bei Überspannung und die Gefahr eines Spannungskollapses bei Unterspannung.

Da das Mittelspannungsnetz und Niederspannungsnetz in der Regel statisch gekoppelt sind, muss das Spannungsband hier auf beide Spannungsebenen aufgeteilt werden. Abhilfe schafft der regelbare Ortsnetztransformator, der die Spannungsabweichung aus dem Mittelspannungsnetz ausregelt. Die gängigste Methode Spannungsbandverletzungen zu verhindern, ist jedoch der Netzausbau. Des Weiteren können Flexible AC Transmission Systems zur Minimierung der Spannungsabweichungen eingesetzt werden.

Englische Übersetzung(en):

voltage range, voltage band

Ontologie