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Benutzungszwang

Ein Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung. Die Kommune verpflichtet damit zur Benutzung bestimmter Infrastruktureinrichtungen. Infrastrukturen können zum Beispiel die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und die Abfallbeseitigung sein. Ist lediglich der Anschluss verpflichtend, spricht man von Anschlusszwang.

Benutzungszwang in einem Fernwärmenetz bezeichnet die Situation, in der die Eigentümer der an das Fernwärmenetz angeschlossenen Grundstücke verpflichtet sind, ihren gesamten Wärmebedarf für Heizzwecke ausschließlich aus dem Wärmeversorgungsnetz zu decken. Diese Verpflichtung obliegt Grundstückseigentümern, den diesen gleichstehenden Berechtigten sowie sämtlichen Bewohnern der Gebäude und sonstigen Wärmeverbrauchern.

Benutzungszwang kann unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden. Entscheidend ist dabei das jeweilige Landesrecht, da sich die gesetzliche Ermächtigung in der Regel in den Gemeindeordnungen der Bundesländer befindet. Darin wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, einen Benutzungszwang einzuführen. Bei Neubaugebieten wird diese Einführung überwiegend für rechtmäßig gehalten, so dass die notwendigen Formalitäten schon beim Grundstückskauf geklärt werden. Aber auch bestehende Siedlungen können unter Umständen einem Benutzungszwang unterworfen werden. Dabei sollten die gesetzlich verankerten Ziele des Immissionsschutzes als Voraussetzung für den Benutzungszwang verwendet werden.

Ausnahmen vom Benutzungszwang können gegebenenfalls auf Antrag zum Beispiel für emissionsfreie Heizungsanlagen erfolgen.

Englische Übersetzung(en):

mandatory usage, compulsory usage, mandatory use, compulsory use, requirement of use, use requirement

Ontologie