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Sekundärregelung

Die Sekundärregelung ist ein Ausgleichsvorgang im Netz und Teil der Leistungs-Frequenzregelung. Sie soll die nur kurzzeitig verfügbare, schnell aktivierbare Primärregelung ablösen, damit diese für einen möglichen Bedarfsfolgefall wieder zur Verfügung stehen kann. Weiterhin hat sie die Aufgabe, die stationäre Frequenzabweichung am Ende der Primärregelung auszuregeln und die Austauschleistung der Verbundpartner über die Kuppelleitungen auf die vereinbarte Austauschleistung zurückführen. Abbildung 1 zeigt hierzu den zeitlicher Ablauf der Regelleistungsbereitstellung.

Regelleistungsbereitstellung
Abb. 1: Zeitlicher Ablauf der Regelleistungsbereitstellung

Technische Realisierung der Sekundärregelung

Die Bereitstellung von Regelleistung erfolgt durch das Anfahren und Hochfahren geeigneter Kraftwerke. Hierzu zählen Gasturbinenkraftwerke und Dampfturbinenkraftwerke im Teillastbetrieb sowie Pumpspeicherkraftwerke.

Die Sekundärregelung wird automatisch aktiviert und wirkt nur verursachungsgerecht, d. h. in der vom Ausfall betroffenen Regelzone. Dafür hat jede Regelzone einen zentralen Sekundärregler, der in allen beteiligten Kraftwerken die notwendige Leistungsanpassung veranlasst. Der Sekundärregler ist als Integralregler ausgeführt, der direkt auf den Kessel wirkt. Bei einem Lastsprung oder einem Generatorausfall wird folglich die Brennstoffzufuhr soweit erhöht, dass die angeforderte Wirkleistung bei Nennfrequenz zur Verfügung steht.

Bereitstellung von Sekundärregelleistung

Die Höhe der vorzuhaltenden Sekundärregelleistung in einer Regelzone ist vertraglich nicht festgelegt und liegt im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Übertragungsnetzbetreibers. Die Sekundärregelleistung muss spätestens nach 15 Minuten die Primärregelung vollständig abgelöst haben. In Deutschland ist sie über einen Zeitraum von einer Stunde zu erbringen.

Englische Übersetzung(en):

secondary control

Ontologie