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Schwarzstartfähigkeit

Definition

Die Schwarzstartfähigkeit ist die Eigenschaft einer Erzeugungseinheit ohne Unterstützung des umgebenen Energieübertragungsnetzes anzufahren und Last zu übernehmen. Nach einem flächendeckenden Versorgungsausfall kann das Netz mithilfe schwarzstartfähiger Erzeugungsanlagen wieder in Betrieb genommen werden.

Eigenschaften schwarzstartfähiger Erzeugungseinheiten

Für das Anfahren einer Erzeugungsanlage werden normalerweise große Mengen elektrischer Energie benötigt, die dem umgebenden Energieübertragungsnetz entnommen werden. Erst nach dem Hochfahren stellt die Erzeugungseinheit die elektrische Leistung zur Deckung des Bedarfs der Lasten und für den Eigenbedarf bereit. Dies gilt insbesondere für große thermische Kraftwerke, die somit zu den nicht-schwarzstartfähigen Kraftwerken gehören. Schwarzstartfähige Erzeugungsanlagen benötigen zum Anfahren hingegen nur eine geringe Energie, die bespielweise aus Akkumulatoren bereitgestellt werden kann. Zu den schwarzstartfähigen Erzeugungseinheiten gehören beispielsweise Wasserkraftwerke, Speicherkraftwerke und Gasturbinenkraftwerke. Weiterhin sind auch Windparks, die über eine selbstgeführte Hochspannungsgleichstromübertragung an das Netz angeschlossen sind, schwarzstartfähig. Durch diese Erzeugungsanlagen ist es möglich, nach einem flächendeckenden Versorgungsausfall das Netz wieder aufzubauen und so den Start nicht schwarzstartfähiger Kraftwerke zu unterstützen. Es ist Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber für genügend schwarzstartfähige Kraftwerke im Netz zu sorgen, um den Versorgungswiederaufbau sicherzustellen.

Einige schwarzstartfähige Erzeugungseinheiten haben auch die Fähigkeit zum Inselbetrieb. Sie können dann ein unabhängiges Inselnetz über längere Zeit stabil betreiben. Hierfür müssen sie fähig sein, Frequenzregelung und Spannungsregelung allein zu übernehmen und die benötigte Blindleistung zu liefern.

Englische Übersetzung(en):

blackstart capability

Ontologie