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Schalthandlung

Eine Schalthandlung bezeichnet einen manuellen oder automatischen Eingriff in das Energieübertragungssystem. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Änderung der Netztopologie oder das Zuschalten oder Abschalten von Einspeisern oder Lasten handeln. Im Störfall werden Schalthandlungen automatisch durch die Schutzsysteme ausgeführt. Manuelle Schaltungen werden entweder über die Fernwirktechnik von der entsprechenden Netzleitzentrale oder vom Personal vor Ort durchgeführt. Zu beachten ist, welche Instanz die Schalthoheit besitzt.

Schalthandlungen können transiente Überspannungen verursachen und damit die transiente Systemstabilität beeinträchtigen. Besonders durch Zuschalten oder Abschalten von großen Lasten oder Erzeugern können transiente Spannungen hervorgerufen werden.

Synonym(e):

Schaltmaßnahme

Englische Übersetzung(en):

switching operation

Ontologie