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Schallemissionen einer Windkraftanlage

Windkraftanlagen erzeugen durch ihren Betrieb Schallemissionen. Diese werden in aerodynamische Geräusche und mechanische Geräusche unterteilt. Für die Bewertung der Schallemissionen werden Kenngrößen und Grenzwerte wie zum Beispiel der Schalldruckpegel und der Schallleistungspegel definiert.

Der Schalldruckpegel ist ein logarithmisches Maß zur Beschreibung und Beurteilung einer Schallquelle und wird in der Einheit Dezibel gemessen. Der zulässige Grenzwert für den Schalldruckpegel, den die Windkraftanlage als dauerhafte Geräuschemission verursachen darf, ist in der DIN 45645-1 geregelt. Die daraus entnommene Tabelle 1 zeigt die Grenzwerte in Abhängigkeit von der Tageszeit und dem Standort.

Tab. 1: Grenzwerte nach DIN 45645-1
Standort Grenzwert Tag [dB(A)] Grenzwert Nacht [dB(A)]
vorwiegend gewerbliche Anlagen (Gewerbegebiet) 65 50
gewerbliche Anlagen und Wohnungen (Mischgebiet) 60 45
vorwiegend Wohnungen (allgemeines Wohngebiet) 55 40
ausschließlich Wohnungen (reines Wohngebiet) 50 3
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35

Der Schallleistungspegel beschreibt Intensität und Ausbreitung einer Schallquelle und ermöglicht die Vergleichbarkeit verschiedener Schallquellen. Nach der International Electrotechnical Commission wird der Schallleistungspegel einer Windkraftanlage über den Schalldruckpegel berechnet. Dieser wird an fünf festgelegten Punkten gemessen. Der Schallleistungspegel ist abhängig von der Anlagengröße und der Blattspitzengeschwindigkeit des Rotors.

Für die Genehmigung einer Windkraftanlage ist ein Schallgutachten erforderlich. Dieses stellt die Einhaltung der geforderten Grenzwerte sicher und bezieht sich auf den Schallleistungspegel. Bei Offshore-Windkraftanlagen werden aufgrund der Entfernung zum Festland reduzierte Anforderungen an die Schallemissionen gestellt.

Englische Übersetzung(en):

sound emission of a wind turbine

Ontologie